Tatausgleich
An wen richtet sich die NEUSTART Konfliktregelung (Tatausgleich)?
Zielgruppe der Konfliktregelung (Mediation) sind involvierte Opfer und Beschuldigte einer Straftat, die bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht anhängig ist.
Welche Ziele verfolgt der NEUSTART Tatausgleich?
Ziel des Tatausgleichs ist eine Einigung zwischen Beschuldigtem und Opfer über die Schadenswiedergutmachung sowie ein emotionaler Ausgleich und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Entscheidend ist die Aussicht auf ein künftig delikt- und straffreies Leben. Die unmittelbare Zielsetzung ist die Einstellung des Strafverfahrens auf Grund eines positiven Berichts.
Wie sieht die Konfliktregelung konkret aus?
Die am Tatausgleich Beteiligten werden schriftlich eingeladen. Sowohl mit dem Geschädigten als auch mit dem Verdächtigen können bis zu drei Einzelgespräche geführt werden. In der Regel findet mindestens ein Ausgleichsgespräch statt (maximal drei).
Eine Vereinbarung zwischen Beschuldigtem und Opfer wird innerhalb von drei Monaten angestrebt. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten, ihre Einhaltung wird von NEUSTART kontrolliert.
Die Zuweiser erhalten einen Berichte nach dem Abschluss der Vereinbarung (innerhalb von drei Monaten ab Zuweisung) sowie einen Bericht bei Abschluss der Konfliktregelung. Auch der Abbruch der Konfliktregelung wird mit einem Bericht an den Zuweiser dokumentiert und allenfalls wird eine andere diversionelle Maßnahme empfohlen.
Das Opfer wird über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Opferschutzeinrichtungen informiert.
Was folgt nach der NEUSTART Konfliktregelung?
Nach Beurteilung des Staatsanwalts oder des Richters erfolgt die Entscheidung über eine endgültige Einstellung des Strafverfahrens.
Welche Leistungen erbringen NEUSTART Konfliktregler?
Die NEUSTART Konfliktregler leisten Mediation bei Gewalt in Partnerschaften, bei Familien- oder Verwandtschaftskonflikten, bei Schul- und Arbeitsplatzkonflikten, bei Nachbarschaftskonflikten und Auseinandersetzungen im sozialen Nahbereich, bei Gruppenkonflikten oder eskalierenden Alltagssituationen (zum Beispiel gefährliche Drohung, Körperverletzung).
Qualitätsmerkmale: Welche Erwartungen erfüllt die NEUSTART Konfliktregelung?
Voraussetzung für die Einigung in einem Tatausgleich ist die Einwilligung zur Teilnahme an der Konfliktregelung. Das Opfer muss in der Regel der Durchführung und auch den Ergebnissen der Vereinbarung zustimmen. Im Gegenzug hat der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat und ihre Folgen zu übernehmen.
Die Aufhellung der Konfliktursachen sowie die wechselseitige Auseinandersetzung mit den subjektiven Sichtweisen der Konfliktparteien bringen diese in die Lage, Lösungen für ihren Konflikt zu finden und künftig Verhaltensweisen zu unterlassen, die zur Tat geführt haben.
Zuweiser: Durch wen erfolgt die Zuweisung?
Den Auftrag an die NEUSTART Konfliktregelung erteilen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
Wie ist das Vorgehen für einen Tatausgleich durch die NEUSTART Konfliktregelung?
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sendet den Akt an die jeweils zuständige NEUSTART Einrichtung mit dem Ersuchen, einen Tatausgleich durchzuführen.
Zusatzinfo: Tatausgleich bei Stalking
Gesetzliche Grundlagen für den Tatausgleich
Die NEUSTART Einrichtungen sind während der Kernzeiten MO-DO 9-16 Uhr und FR 9-15 Uhr erreichbar. Jede Einrichtung hat darüber hinaus individuelle Beratungszeiten: Wir bitten Sie, diese telefonisch zu erfragen. Das Verzeichnis aller Einrichtungsadressen und Kontaktpersonen finden Sie unter http://www.neustart.at/AT/de/Ueber_Neustart/Wer_Wo_Was/




