Prozessbegleitung
Zielgruppe: Wer wird betreut?
Zielgruppe der NEUSTART Prozessbegleitung sind Personen, die Opfer von vorsätzlicher Gewalt (Delikte gegen Leib und Leben, Raub) oder von gefährlicher Drohung sind oder die in ihrer sexuellen Integrität verletzt wurden. Zielgruppe sind auch Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie, Bruder und Schwester einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren.
Nicht-Zielgruppe sind Kinder unter 14 Jahren und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt in Partnerschaften wurden. Für sie gibt es spezialisierte Opferhilfeeinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Kinderschutzeinrichtungen), die ein auf diese Opfer abgestimmtes und hoch qualifiziertes Betreuungsangebot haben. NEUSTART übernimmt es aber in diesen Fällen, die Betroffenen über die Angebote dieser Einrichtungen zu informieren und weiterzuvermitteln.
Zielsetzung
Das Opfer soll seine Rechte im Verfahren als Privatbeteiligter geltend machen können und sich im Verfahren gestärkt und sicher fühlen.
Betreuung und Leistungen von NEUSTART Prozessbegleitern
Prozessbegleitung durch NEUSTART bedeutet, dass psychosoziale Prozessbegleitung im Straf- oder im Zivilverfahren durchgeführt wird; weiters die Organisation der juristischen Prozessbegleitung im Strafverfahren. Die Begleitung erfolgt von der Vorbereitung zur Anzeigeerstattung bis zum rechtskräftigen Urteil. Jedes potenzielle Opfer wird bei einem Termin zunächst über das Angebot der Prozessbegleitung, die rechtlichen Möglichkeiten und die Rahmenbedingungen informiert. Die Erwartungen werden abgeklärt, die Entscheidung über zusätzliche juristische Prozessbegleitung wird getroffen. Wenn das notwendig ist, beauftragen wir einen geeigneten Rechtsanwalt und stellen zwischen dem Opfer und ihm den Kontakt her. Falls noch keine Anzeige erstattet wurde, informiert der Prozessbegleiter über Möglichkeiten und Nutzen der Anzeige und begleitet gegebenenfalls zur Erstattung der Anzeige. Mit jedem Opfer wird das Verfahren besprochen und über Verfahrensschritte informiert, befürchtete Problemsituationen werden definiert und Lösungen wie beispielsweise sinnvolle Verhaltensweisen bei Gericht erarbeitet. Jedes Opfer wird zur Einvernahme durch die Polizei und zu gerichtlichen Verhandlungen begleitet. Jede Einvernahme und Gerichtsverhandlung wird mit dem Opfer vorbereitet und auch nachbesprochen. Mit jedem Opfer wird nach Ablauf der Prozessbegleitung ein Evaluierungsgespräch geführt. Wichtiger Inhalt der Prozessbegleitung ist auch die Information über das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen. Bei Bedarf erfolgt psychosoziale Prozessbegleitung nach dem Strafverfahren auch im Zivilverfahren (innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen).
Qualitätsmerkmale
Durch Opferbefragungen bei Abschluss der Prozessbegleitung werden als Ergebniskriterien die Stärkung und Sicherheit im Verfahren abgefragt und jährlich ausgewertet. Auch der Privatbeteiligtenanschluss wird als Ergebniskriterium jährlich ausgewertet.
Zuweiser: Durch wen erfolgt die Zuweisung?
Mitarbeiter der Exekutive, der Justiz, aus dem Gesundheitsbereich und andere Personen, die mit Opfern konfrontiert sind, können die NEUSTART Prozessbegleitung empfehlen und anregen. Auch über den österreichweiten Opfernotruf ist eine Zuweisung möglich. Die Kosten der Prozessbegleitung trägt das Bundesministerium für Justiz.
Gesetzliche Grundlagen für die Prozessbegleitung
Die NEUSTART Einrichtungen sind während der Kernzeiten MO-DO 9-16 Uhr und FR 9-15 Uhr erreichbar. Jede Einrichtung hat darüber hinaus individuelle Beratungszeiten: Wir bitten Sie, diese telefonisch zu erfragen. Das Verzeichnis aller Einrichtungsadressen und Kontaktpersonen finden Sie unter http://www.neustart.at/AT/de/Ueber_Neustart/Wer_Wo_Was/




