Jugendhilfe Vorarlberg
Für wen ist die NEUSTART Jugendhilfe zuständig?
Zielgruppe sind tatverdächtige Jugendliche und junge Erwachsene sowie tatverdächtige strafunmündige Minderjährige mit strafmündigen Mittätern. Die Betreuung durch die NEUSTART Jugendhilfe erfolgt, wenn nach der Jugendhilfeerhebung ein Betreuungsbedarf festgestellt wurde, eine Betreuung durch die Bewährungshilfe aber aus fachlicher Sicht nicht in Frage kommt oder rechtlich nicht möglich ist (zum Beispiel bei einer unbedingten Geldstrafe).
Die NEUSTART Jugendhilfe kann momentan nur in Vorarlberg als Dienstleistung angeboten werden.
Welche Ziele verfolgt die NEUSTART Jugendhilfe?
Ziel ist die Verhinderung einer weiteren kriminellen Entwicklung einzelner Jugendlicher und junger Erwachsener. Bei der Erhebung wird festgestellt, welche strafrechtliche Maßnahme und/oder Maßnahme der Jugendwohlfahrt für die weitere Entwicklung des jeweiligen Jugendlichen geeignet ist. In der Betreuung durch die NEUSTART Jugendhilfe werden die Teilziele je nach Problemlage des Klienten festgesetzt: Dazu zählen unter anderem die Fortsetzung der Schul- oder Berufsausbildung, die Beilegung familiärer Krisen, die Regelung von Schuldenabbau, Integration in Sportgruppen beziehungsweise geordnetes Freizeitverhalten oder Abstinenz von Drogen. Bei ausländischen Klienten kommt dazu noch die Legalisierung des Aufenthaltes.
Welche Leistungen erbringt die NEUSTART Jugendhilfe?
Die NEUSTART Jugendhilfe verfasst Stellungnahmen und Berichte mit Empfehlungen für Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendwohlfahrt: Welche Maßnahme der Jugendwohlfahrt, welche strafrechtliche oder diversionelle Maßnahme ist am besten geeignet? Der erhebende Sozialarbeiter begleitet die jungen Klienten auch zur Hauptverhandlung. Bei Bedarf werden sozialarbeiterische Interventionen (Arbeit, Wohnen, Deliktbearbeitung...) erbracht.
Zuweiser: Durch wen erfolgt die Anordnung?
Die NEUSTART Jugendhilfe wird von den Jugendwohlfahrtsbehörden der Bezirkshauptmannschaften und der Staatsanwaltschaft beigezogen. Für Klienten, die sich von selbst melden oder die von Erziehungsberechtigten oder der Staatsanwaltschaft gemeldet werden wird eine nachträgliche Zuweisung von der Jugendwohlfahrtsbehörde eingeholt.
Wie sieht die Betreuung durch NEUSTART konkret aus?
Binnen einer Woche nach Posteingang wird ein Sozialarbeiter mit der Erhebung beauftragt. Bei unter 16-jährigen Klienten werden die Erziehungsberechtigten eingeladen. Es findet mindestens ein persönliches Gespräch mit dem Tatverdächtigen statt.
Ein Bericht mit Stellungnahme an das Gericht liegt spätestens einen Tag vor dem Termin der Hauptverhandlung vor. Bei diversionellen Maßnahmen liegt der Bericht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erstgespräch vor. Ein Abschlussbericht ergeht binnen zwei Wochen nach Ende des gerichtlichen Verfahrens an die Jugendwohlfahrtsbehörde.
Die Zahl der Kontakte bei NEUSTART Jugendhilfe-Betreuung richtet sich nach der individuellen Problemlage innerhalb des Stundenkontingentes (20 bis 50 Stunden pro Halbjahr). Die Betreuungsdauer beträgt in der Regel ein halbes Jahr. Eine Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr kann von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden.
Welche Erwartungen erfüllt die NEUSTART Jugendhilfe?
Bei Klienten unter 16 Jahren werden die Erziehungsberechtigten beigezogen. Qualitätsmerkmale sind die Einzelbetreuung, bei Bedarf aufsuchende nachgehende Hilfe, Vermittlung des Unrechtsgehalts der Tat und die psychosoziale Beratungs- und Vermittlungskompetenz.
Gesetzliche Grundlagen für die Jugendhilfe
Die NEUSTART Einrichtungen sind während der Kernzeiten MO-DO 9-16 Uhr und FR 9-15 Uhr erreichbar. Jede Einrichtung hat darüber hinaus individuelle Beratungszeiten: Wir bitten Sie, diese telefonisch zu erfragen. Das Verzeichnis aller Einrichtungsadressen und Kontaktpersonen finden Sie unter http://www.neustart.at/AT/de/Ueber_Neustart/Wer_Wo_Was/




