Haftentlassenenhilfe (vor Haftende und nach Haft)
Bewährungshilfe kann auch für bedingt entlassene Personen angeordnet werden: siehe Bewährungshilfe
Wer wird von der Haftentlassenenhilfe betreut?
Die NEUSTART Haftentlassenenhilfe wendet sich an alle Personen, die in den letzten sechs Monaten vor ihrer Entlassung stehen. In einer Erstberatung soll geklärt werden, wie der soziale Empfangsraum nach der Entlassung abgesichert ist und je nach individuellen Erfordernissen wird die Intensität der Betreuung in dieser Phase gemeinsam festgelegt.
Welche Ziele verfolgt die NEUSTART Haftentlassenenhilfe?
Das Ziel der Haftentlassenenhilfe ist die Existenzsicherung, die Integration der Klienten in den Arbeitsmarkt und in das soziale Umfeld sowie als Folge davon die Rückfallvermeidung.
Wie sieht die Betreuung durch NEUSTART konkret aus?
Beim Erstkontakt wird geprüft, ob es in der Phase der Entlassung zu Schwierigkeiten bei der Integration in die Gesellschaft kommen kann und deshalb Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind: Im Fall geringerer zu erwartender Problemlagen wird in Form von einer Kurzberatung ein bestimmter Problemfokus bearbeitet und gelöst. Bei komplexeren Problemlagen wird ein umfassender Integrationsplan entworfen, der die ganze Zeit von der letzten Phase im Vollzug bis längstens ein Jahr nach der Entlassung umfasst. Sollte vor der Entlassung der Richter eine bedingte Entlassung mit Bewährungshilfe anordnen, wird der Fall an die NEUSTART Bewährungshilfe übergeben. Auch in diesem Fall bleibt der vorher erstellte Integrationsplan die Orientierung für die Zusammenarbeit.
Was passiert, wenn der Klient das Angebot nicht annimmt?
Wenn Klienten nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, werden sie drei Monate lang in Evidenz gehalten. Ist drei Monate durchgehend kein Kontakt mit dem Klienten vorhanden, wird die Betreuung beendet.
Wie lange dauert die Betreuung?
Die Beratung / Betreuung kann von einem einzigen Gespräch zu einer Betreuung von bis zu einem Jahr nach der Haftentlassung reichen.
Welche Leistungen erbringt die NEUSTART Haftentlassenenhilfe?
Je früher in der Haft ein guter Kontakt aufgebaut werden kann, umso besser kann die Entlassungskrise bewältigt werden. Durch die enge Zusammenarbeit der NEUSTART Sozialarbeiter mit dem Strafvollzug gehen auch Erfahrungen, die dort gemacht wurden, in die Planung der weiteren Schritte ein. Der NEUSTART Sozialarbeiter bespricht mit dem Klienten dessen aktuelle Lebenssituation und hilft ihm bei existenzsichernden Maßnahmen. Zudem trägt der Sozialarbeiter zur emotionalen Entlastung und sozialen Unterstützung des Klienten bei. Er stellt sicher, dass dieser psychosozial versorgt wird. Im Sinne eines Case-Managements werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen koordiniert und ihre Umsetzung beobachtet. Konkrete Hilfeleistungen betreffen die finanzielle Grundsicherung des Klienten, die Wohnsituation, die Integration in den Arbeitsmarkt und die psychosoziale Stabilisierung:
So hilft die NEUSTART Haftentlassenenhilfe dem Klienten dabei, bestehende Rechtsansprüche zur Einkommenssicherung durchzusetzen. Gibt es diese nicht, so werden alternative finanzielle Leistungen erschlossen (Sachspenden et cetera). Bei Bedarf und Einverständnis des Klienten kann der NEUSTART Betreuer eine Geldeinteilung und -verwaltung vornehmen und im Schuldenfall beraten.
Je nach Bedarf wird der Klient bei der Wohnungssuche unterstützt oder einer drohenden Delogierung vorgebeugt.
Die NEUSTART Haftentlassenenhilfe hilft bei der Dokumentenbeschaffung und leistet Arbeitsberatung. Zu den weiteren Aufgaben der Haftentlassenenhilfe zählen die Beratung von Angehörigen und die Krisenintervention.
Qualitätsmerkmale: Welche Erwartungen erfüllt die NEUSTART Haftentlassenenhilfe?
Die Haftentlassenenhilfe zählt zu den niedrigschwelligen Hilfsangeboten; die Erstberatung kann auch ohne Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass der Klient diese freiwillig in Anspruch nimmt. Die Betreuung erfolgt ab der Erstberatung grundsätzlich durch eine Bezugsperson, jedoch in Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen. Die Qualitätskontrolle wird durch Fachaufsicht garantiert.
Zuweiser: Wer vermittelt Klienten an die NEUSTART Haftentlassenenhilfe?
Die Justizverantwortlichen weisen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung an NEUSTART weiter (Soziale Dienste der Justizanstalten). Die Klienten der NEUSTART Haftentlassenhilfe können sich aber auch von sich aus an NEUSTART wenden.
Gesetzliche Grundlagen der Haftentlassenenhilfe
Die NEUSTART Einrichtungen sind während der Kernzeiten MO-DO 9-16 Uhr und FR 9-15 Uhr erreichbar. Jede Einrichtung hat darüber hinaus individuelle Beratungszeiten: Wir bitten Sie, diese telefonisch zu erfragen. Das Verzeichnis aller Einrichtungsadressen und Kontaktpersonen finden Sie unter http://www.neustart.at/AT/de/Ueber_Neustart/Wer_Wo_Was/




