Vermittlung statt Vorstrafe: Der Tatausgleich
Der Tatausgleich ist bei Alltagsdelikten eine Alternative zur Gerichtsverhandlung. Der Konfliktregler oder Mediator, ein erfahrener Sozialarbeiter, stellt den Kontakt zwischen Beschuldigtem und Opfer her und versucht, gemeinsam mit beiden einen Ausgleich beziehungsweise eine Versöhnung zu erzielen. Ohne Gerichtsverhandlung und ohne Verurteilung. Beschuldigte werden somit nicht kriminalisiert, sondern entgehen einer Vorstrafe.

Entschädigung für das Opfer, eine zweite Chance für den Täter:
NEUSTART Tatausgleich
Beispiel
Wolfgang wollte sich mit ein paar guten Freunden eigentlich nur einen lustigen Abend machen. In der Disco kam es aber dann zu einer Streiterei. Urplötzlich geriet Wolfgang in eine Rauferei, obwohl körperliche Gewalt eigentlich nicht sein Stil ist. Jetzt muss er sich wegen Körperverletzung verantworten.
Begegnung: Täter und Opfer (.mp3)
Verbrechensopfer (.mp3)
So geht’s
Ein Sozialarbeiter stellt den Kontakt zwischen Beschuldigtem und Opfer her. Ziel ist es, einander kennen und verstehen zu lernen, den Schaden wieder gut zu machen und zu verzeihen. Des weiteren: eine faire und für alle Konfliktpartner tragfähige Lösung außerhalb des langwierigen und aufreibenden Prozessweges zu garantieren.
Voraussetzungen
- Vorschlag des Staatsanwaltes
- Einstufung der Schuld als "nicht schwer"
- Zustimmung des Opfers
- Bereitschaft des Beschuldigten, einen etwaigen Schaden wieder gut zumachen.
Der Erfolg spricht für sich
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Tatausgleich ist die Akzeptanz durch die Justiz. Rund 8.000 Fälle werden derzeit pro Jahr von Staatsanwaltschaften und Gerichten dem Verein NEUSTART zur Mediation zugewiesen. NEUSTART hat 23-jährige Erfahrung mit zirka 125.000 Konfliktregelungen, an denen 215.000 Menschen entweder als Beschuldigte oder Opfer beteiligt waren; In 70,3 Prozent der Fälle kann der Sozialarbeiter bei Erwachsenen eine Einigung zwischen Beschuldigtem und Opfer herbeiführen, bei Jugendlichen liegt die Erfolgsquote sogar bei über 85 Prozent. Die Rückfallquote beim Tatausgleich liegt laut der jüngsten Studie zur Legalbewährung nach einem positiv abgeschlossenen Tatausgleich bei 14 Prozent, das heisst, dass 86 Prozent keine neuerliche Verurteilung mehr bekommen. Bei Gewalt in Paarbeziehungen bleiben nach einem positiven Abschluss des Tatausgleichs sogar 89 Prozent straffrei (Studie Legalbiografien von NEUSTART Klienten, Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie, Hofinger/Neumann, 2008).
Folder zum Thema als Download
Tatausgleich
Mediation in Penal Matters
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