Hilfe bei Stalking
Stalking ist eine Sonderform von Beziehungsgewalt. Wenn man über einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen von jemand anderem belästigt und in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird, wird man gestalkt. Durch die mit Juli 2006 gesetzliche Handhabe in Form des § 107a Strafgesetzbuch ist eine Zuweisung von Stalking-Fällen zum Tatausgleich möglich. Eine der Rahmenbedingungen - neben der grundsätzlichen Zustimmung des Opfers - ist, dass das Stalking sofort und dauerhaft gestoppt wird. Das wird von erfahrenen Sozialarbeiterinnen laufend kontrolliert. Das Opfer wird geschützt und kann wieder angstfrei leben.
Qualitätsmerkmale
- Kein persönlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer
- Erstellen einer Risikoeinschätzung, die laufend aktualisiert wird
- Mit dem Opfer wird ein Sicherheitsplan erarbeitet
- Schriftliche Verpflichtung des Beschuldigten, auf jeglichen Kontakt mit dem Opfer zu verzichten
- Überprüfung dieser Verpflichtung
- Sozialarbeiterinnen trennen bei Stalking-Fällen Täter und Opfer und achten darauf, dass es zu keinem Kontakt kommt
- Notwendige Vereinbarungen (Schadensgutmachung, Besuchsregelungen...) werden nur über indirekte Wege getroffen
- Kontakte zu anderen Einrichtungen (Gewaltschutzzentren, Polizei, Psychotherapeuten, Fachärzte) werden hergestellt
- Jeder Schritt wird in Abstimmung mit dem Opfer gesetzt
Ziele
Die Hilfe bei Stalking hat ihr Ziel erreicht, wenn die Belästigung beendet ist, das Opfer angstfrei und unbehelligt leben kann und sich sicher fühlt. Gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen von NEUSTART werden die Bedingungen und Umstände erarbeitet, unter denen das möglich ist. Im Fall von einstweiligen Verfügungen sind die Informationen darüber an die zuständigen Stellen weitergegeben worden und Prozessbegleitung oder Opferhilfe ist erfolgt. Auch die Schadenswiedergutmachung ist nach erfolgreicher Hilfe bei Stalking geklärt, die Handlungsfähigkeit verbessert und die Traumatisierung reduziert.




