Unterstützung des Opfers bei Gericht: Die Prozessbegleitung
Das Ziel der NEUSTART Prozessbegleitung ist, dass das Opfer sich seiner Rechte im Verfahren bewusst ist, diese geltend machen kann und sich im Verfahren sicher und gestärkt fühlt. Zielgruppe sind Personen, die Opfer situativer Gewalt wurden (Delikte gegen Leib, Leben und Freiheit, Raub); außerdem nahe Angehörige bei Delikten mit Todesfolge oder andere Angehörige, die Zeugen einer solchen Tat waren.

Nicht mehr allein:
NEUSTART begleitet Gewaltopfer
Beispiel
Elisabeth wurde im Stiegenhaus von einem Mann niedergestochen. Zur körperlichen Verletzung kommt nach dem Spitalsaufenthalt die Unsicherheit über ihre Situation und die Angst vor der neuerlichen Begegnung mit dem Täter bei Gericht. Eine erfahrene Prozessbegleiterin bereitet Elisabeth auf das Verfahren vor; durch die Prozessbegleiterin an ihrer Seite wird Elisabeth auch bei der Gerichtsverhandlung unterstützt und bekommt so die für sie wichtige Sicherheit.
Das Angebot
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewaltdelikten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NEUSTART Prozessbegleitung informieren die Opfer über die rechtlichen Möglichkeiten (Anzeigenerstattung, Privatbeteiligtenanschluss), über den Ablauf und ihre Rechte im Strafverfahren, über die Konsequenzen einer Anzeige und Zeugenaussage bei Gericht. Sie beraten und unterstützen die Opfer bei der Vorbereitung von Anzeige, Einvernahme und Hauptverhandlung, bei der Nachbesprechung des Gerichtsverfahrens und seiner Konsequenzen. Sie beraten und unterstützen weiters bei schwierigen Entscheidungen (soll eine Anzeige gemacht werden?) und bei Ängsten, Befürchtungen und belastenden Gefühlen. Die Opfer werden zur Anzeige bei der Polizei begleitet, zur Einvernahme und zur Zeugenaussage bei Gericht. Wir vermitteln die Opfer zu kostenlosen Rechtsanwälten, die sie im Strafverfahren vertreten und darauf achten, dass ihre Rechte gewahrt werden. Alle Angebote sind für die Opfer kostenlos. Neu ist auch die Unterstützung bei der Geltendmachung der Ansprüche des Opfers im Zivilprozess. Delikte in der Familie, insbesondere Delikte gegen die sexuelle Integrität und Delikte gegen Kinder werden von NEUSTART nicht betreut; sie werden weiterhin von den erfahrenen Einrichtungen der Gewaltschutzzentren und Kinderschutzzentren bearbeitet.
25 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Opfern
NEUSTART arbeitet seit 1985 für die Interessen von Opfern – im Tataugleich, der Verbrechensopferhilfe und der Prozessbegleitung. Mehr als 130.000 Opfer wurden seither betreut. Im Rahmen der Prozessbegleitung tritt die Betreuerin oder der Betreuer von NEUSTART parteilich zugunsten der Interessen des Opfers ein. Das Opfer wird bereits beim Betreten der NEUSTART Einrichtung von der Betreuerin oder dem Betreuer abgeholt und in separaten Räumen in geschützter Atmosphäre betreut; das Zusammentreffen von Täter und Opfer wird in der NEUSTART Einrichtung ausgeschlossen. Zur bundesweit hohen Qualität nach einheitlichen Standards für psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gehört, dass unsere Sozialarbeiter erfahren sind und entsprechend ausgebildet. Ein jahrzehntelang erprobtes Kontaktnetz zu Staatsanwälten und Richtern gibt dem Opfer die Sicherheit, dass es unbeschadet durch den Prozess bei Gericht geführt wird. Die umfangreiche Erfahrung in den Abläufen von Prozessen ermöglicht eine optimale Vorbereitung darauf. Auf Ängste und Befürchtungen der Opfer wird entsprechend eingegangen; Opfer werden informiert, gestärkt und sicher durch den Prozess begleitet.
Folder zum Thema als Download
Folder für Klienten
Infokarte für Zuweiser




